Versicherungsschutz für Floating PV-Anlagen auf Kiesseen

Floating PV-Anlagen auf Kiesseen - Risikoabsicherung und Versicherungsschutz

Versicherung für schwimmende PV Anlagen OTTO MAURER Assekuranzmakler GmbH

Berlin, Duisburg: Schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen in Kieswerken sind eine innovative Möglichkeit, um Strom mittels erneuerbarer Energie zu erzeugen. Dieser Strom kann für den Eigenbedarf genutzt werden und überschüssiger Strom kann für den Fremdbedarf mittels Einspeisung in das allgemeine Stromnetz vermarktet werden. Doch wie sieht es mit der Versicherung dieser Anlagen aus?

„Im Moment stehen vor allem die Themen Genehmigung und technische Umsetzung schwimmender PV-Anlagen für Kiesseen bei vielen Unternehmen und zukünftigen Betreibern auf der Tagesordnung. Doch bereits im Vorfeld ist wichtig, die Risikoabsicherung und den Versicherungsschutz dafür zu berücksichtigen. Wir unterscheiden dabei die Aufbau- bzw. Installationsphase, den Betrieb der Anlage sowie die Absicherung möglicher Schadenersatzansprüche seitens Dritter“, so Uwe Leupold, Geschäftsführer der OTTO MAURER Assekuranzmakler GmbH aus Berlin.

Für die Montagephase empfiehlt Leupold den Abschluss einer Montageversicherung sowohl für die technische Anlage als auch für den schwimmenden Unterbau. Diese schütze den Eigentümer und zukünftigen Betreiber der Anlage vor unvorhergesehenen Schäden wie z. B. Sturm, Frost, Hagel, Beschädigungen durch fremde Personen oder auch Diebstahl von bereits montierten Anlagenteilen während des Montagezeitraumes und des anschließenden Probebetriebes.

„Nach Abnahme der Anlage ist eine Elektronikversicherung empfehlenswert.“, so Leupold weiter. Diese greife bei Schäden an der Photovoltaikanlage ebenso, wie bei Schäden an der schwimmenden Unterkonstruktion oder des Landkabels. Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung, d. h., dass die Anlage u. a. gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Überschwemmung, Sturm, Hagel etc. versichert ist. Optional könne der Ertragsausfall der PV-Anlage im Anschluss an einen versicherten Schadenfall mitversichert werden.

Auch an die Absicherung von möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter aus dem Betrieb einer schwimmenden PV-Anlage sollte unbedingt gedacht werden. Empfehlenswert sei daher eine Betreiberhaftpflichtversicherung inklusive besonderer Bedingungen, die speziell für solche schwimmende Photovoltaikanlagen gelten. Parallel solle jeder Betreiber rechtzeitig prüfen, inwieweit das Risiko über bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherungsverträge bereits abgesichert sei.

Die OTTO MAURER Assekuranzmakler GmbH mit Standorten in Berlin und Duisburg ist als unabhängiger Dienstleister spezialisiert auf Versicherungslösungen für Betriebsanlagen der Mineralischen Rohstoffförderung, der Baustoffindustrie sowie der Binnenschifffahrt. Das Unternehmen ist Teil des HÜLSKENS Firmenverbandes.

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