Hinweisgeberschutzgesetz im Hülskens Firmenverband

 

  • Hinweisgeber sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße (u.a. gegen deutsches Recht, Schutz von Leib und Leben) melden oder offenlegen möchten.
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern vor.
  • Die Vertraulichkeit ist sichergestellt. Hinweisgeber genießen Haftungsprivilegien und Schutz.
  • Ein Schutz für Hinweisgeber besteht aber nicht, wenn es sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen handelt (Hinweisgeber wäre sogar zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet).

Für den Hülskens Firmenverband eingerichtete Meldestelle (Meldestellenbeauftragter) für Meldungen in Textform oder mündlich - persönlich oder telefonisch:

Rechtsanwalt David Decka
Pannenbecker, Decka & Kollegen
Rechtsanwälte und Notare
Baustraße 8
46483 Wesel

Telefon (Zentrale): (02 81) 33 88 50
Telefax: (02 81) 33 88 555

Internet: www.rae-pannenbecker.de
E-Mail: info@rae-pannenbecker.de